Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Sie gelten auch für mündlich abgeschlossene Verträge. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und vom Verkäufer bestätigt wurde.
I. Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, auch nach Annahme des Angebots durch den Käufer.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
II. Preise
Den im Angebot des Verkäufers genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehende Kalkulationen zugrunde. Die Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte Rohstoffpreissituation und ungestörte Rohstoffversorgung voraus.
III. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt oder den Transport selbst durchführt. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus. Höhere Gewalt, Krieg, Streik, Feuer und Wasserschäden verlängern die Lieferfrist. Bei Frei-Haus-Lieferung erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“.
IV. Toleranzen bei Kunststoff-Folien
Aus produktionstechnischen Gründen sind geringe Gewichts-, Maß- und Mengenabweichungen nicht zu beanstanden.
Diese lauten wie folgt:
1. Gewichtsabweichungen: |
± 13 – 15 % je nach Dicke (my-Stärke) |
2. Maßabweichungen: |
± 5 % (Länge + Breite) |
3. Mengenabweichungen: |
± 20% (Mehr- oder Minder-Lieferung) |
Diesen Gewichts-, Maß- und Mengenabweichungen liegen die Richtlinien + Empfehlungen des IPV – Papier- und Folienverpackung e.V., Fassung vom 23.08.2011 sowie die GKV – Prüf- und Bewertungsklausel, Ausgabe September 2007 zugrunde.
V. Druck
Der Verkäufer verwendet für den Druck handelsübliche Druckfarben. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. kann vom Verkäufer nicht übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuancen, der Druckstellung und des Druckes sowie minimale Passerschwankungen, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer nicht zur Reklamation. Der Käufer haftet allein für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus. Filme und Klischees, die auf Wunsch des Käufers angefertigt werden, bleiben Betriebsgegenstand des Verkäufers, sofern diese nicht vom Auftraggeber bezahlt wurden.
VI. Mängelrügen / Beanstandungen
Der Verkäufer gewährleistet vertragsgemäße Güte und Beschaffenheit der Ware. Ein Mangel der gelieferten Ware berechtigt den Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Dies muss spätestens 6 Wochen nach Lieferung geschehen. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne den Verkäufer vorher zu verständigen und dessen Einverständnis hierfür einzuholen. Auch muss dem Verkäufer auf Wunsch die Möglichkeit gegeben werden, die beanstandete Ware vor Ort zu begutachten.
Eine verhältnismäßig geringe Anzahl fehlerhafter Ware oder Zählfehler und somit ein Teil bis zu 3 % der Gesamtlieferung kann nicht als Mangel beanstandet werden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
VII. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden (z. B. Maschinenstillstandszeiten, Schadenersatzansprüche Dritter wegen Lieferterminüberschreitung) sind grundsätzlich ausgeschlossen.
VIII. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Liefertag ausgestellt.
Die Zahlung erbitten wir innerhalb 15 Tagen netto. Anderslautende Bedingungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer gültig. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB liegen. Zahlungsverzug tritt am 16. Tag nach Rechnungsdatum ein. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlich von ihm gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt der Verkäufer das Eigentum bzw. Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtlicher Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt!
X. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und ggf. Löschung Ihrer Daten.
XI. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Ort des Verkäufers.
Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an den allgemeinen Gerichtsständen des Käufers geltend zu machen.